Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Mietvertrag für Coworking Space
Die Glaswerk Oldenburg GmbH, geschäftsansässig in Emsstraße 18, 26135 Oldenburg, Deutschland
wird nachfolgend „Vermieterin“ genannt.
- Mietmodalitäten
1.1 Der Mieter ist berechtigt, einen Platz der gebuchten Mietkategorie in den Räumen des Vermieters frei zu wählen, soweit dieser verfügbar ist. Auf Wunsch kann der Mieter den Arbeitsplatz für die Mietdauer dauerhaft reservieren. Der Mieter ist verpflichtet, der Vermieterin seinen Arbeitsplatz in Ausnahmefällen aus organisatorischen Gründen zur Verfügung zu stellen, soweit ein anderer vergleichbarer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird.
1.2 Die Vermieterin überlässt die Räumlichkeiten in gereinigtem Zustand.
1.3 Das Aufstellen von Möbeln, Geräten oder sonstigen Gegenständen durch den Mieter ist nur mit Erlaubnis der Vermieterin gestattet. Insbesondere dürfen keine eigenen Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Wasserkocher oder Ähnliches mitgebracht werden. Ausgenommen hiervon sind Notebooks, Tablets, Zubehör im büroüblichem Umfang.
1.4 Die Räumlichkeiten sind weder klimatisiert noch mechanisch belüftet. Im Sommer kann sich die Raumtemperatur in den Räumen daher auf über 26°C aufwärmen. Eine solche Aufheizung stellt keinen Mangel der Geschäftsräume oder Arbeitsplätze dar. Die Vermieterin schuldet nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderer arbeitsrechtlicher den Geschäftsbetrieb des Mieters sonst betreffender Vorgaben. - Pflichten des Mieters
2.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und nach Beendigung des Mietverhältnisses ordnungsgemäß zurückzugeben. Der Mieter hat insbesondere den von ihm genutzten Schreibtisch so aufzuräumen und in einem solchen Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Mieter diesen direkt wieder nutzen können.
2.2 Der Mieter ist für die von ihm in die Geschäftsräume mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Das gilt sowohl für abschließbare Bereiche (Büros/Schränke/Spinde etc.) als auch für Allgemeinflächen.
2.3 Die Nutzung der von der Vermieterin angebotenen Dienste für ungesetzliche oder in diesem Vertrag ausgeschlossenen Zwecke ist unzulässig. Der Mieter verpflichtet sich insbesondere, die Dienste und Infrastruktur der Vermieterin nicht dazu nutzen:
– sich an Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbriefen, Spam-E-Mails oder Ähnlichem zu beteiligen oder anzubieten;
– beleidigende, sittenwidrige, pornographische Daten zu verbreiten;
– Daten, die Schadsoftware enthalten zu verbreiten;
– illegale Down- oder Uploads durchzuführen;
– durch Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder Ähnliches Rechte Dritter zu verletzen;
– Daten, die Material enthalten, das den Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum unterliegt, zu verbreiten, es sei denn, der Mieter ist hierzu berechtigt
2.4 Der Mieter verpflichtet sich, die von der Vermieterin angebotenen Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung oder Überlastung der zur Verfügung gestellten Infrastruktur führen oder Störungen selbiger für andere Mieter verursachen. Weiter verpflichtet er sich Tätigkeiten, die eine störungsfreie Nutzung durch die übrigen Mieter beeinträchtigen, zu unterlassen. Hierzu gehören insbesondere die Verhinderung anderer Mieter vom Zugang zu den Räumlichkeiten und Tätigkeiten, die mit Lärm-, Geruchs- oder sonstigen Belästigungen einhergehen.
2.5 Das Mitführen von Haustieren in den Räumlichkeiten ist untersagt.
2.6 Die Vermieterin hat das Recht, allgemeine Vorschriften über das Verhalten in dem Mietobjek („Hausordnung „Glaswerk Oldenburg“) zu erlassen. Diese Vorschriften werden Bestandteil dieses Vertrages. - Beendigung des Mietverhältnisses
3.1 Das Vertragsverhältnis kann von der Vermieterin mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
3.2 Das Vertragsverhältnis kann vom Mieter mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende gekündigt werden.
3.3 Setzen die Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Für den weiteren Gebrauch nach Ablauf der Mietzeit ist der Mieter für jeden angefangenen Tag zur Zahlung eines betragsmäßig dem der Tagesmiete entsprechenden Betrages verpflichtet. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen schriftlich vereinbart werden.
3.4 Die Vermieterin kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grunde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Miete besteht in diesem Fall nicht. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Mieter, ungeachtet einer schriftlichen Abmahnung der Vermieterin, einen vertragswidrigen Gebrauch des Mietobjektes fortsetzt, der die Rechte der Vermieterin nicht nur geringfügig verletzt. Insbesondere, wenn er einem Dritten den Gebrauch des Mietobjektes unbefugt überlässt oder durch unangemessenen Gebrauch oder Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt das Mietobjekt gefährdet;
b) der Mieter mit der Entrichtung der Miete länger als zwei Wochen im Rückstand ist;
c) der Mieter in sonstiger Weise trotz schriftlicher Abmahnung seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt und die Rechte der Vermieterin nicht nur geringfügig verletzt. - Internetverbindung
4.1 Im Hinblick auf die zur Verfügung gestellte Internetverbindung, ist dem Mieter bewusst, dass die Bandbreite, insbesondere im Zusammenhang mit der Internetnutzung anderer Mieter, begrenzt ist.
4.2 Der Internetzugang ist dem Mieter nur für geschäftliche Zwecke gestattet. Das Streamen von Filmen, Musik, der Down- und Upload von Filmen und Musik sowie LiveStreaming sind zu unterlassen.
4.3 Der Mieter hat für den Fall der Nichtverfügbarkeit bzw. der eingeschränkten Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Internetverbindung für eine BackUp-Lösung, bspw. Internetzugang über ein mobiles Netz, selbst Sorge zu tragen. - Haftung, kein Konkurrenzschutz & Verzichtserklärung
5.1 Sofern die Vermieterin aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet die Vermieterin nur, soweit einem gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die Kardinalspflichten. Dies sind solche wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist jedoch bei einer Verletzung von Kardinalspflichten auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
5.2 Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten des Mieters, sowie für die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Mieter. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Vermieterin unterbleiben. Sofern die Vermieterin von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, hat sie das Recht, das Vertragsverhältnis unverzüglich zu kündigen. Im Falle eines Rechtsverstoßes ist der Mieter verpflichtet, die Vermieterin von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Mieter ersetzt der Vermieterin die Kosten der Rechtsverfolgung für den Fall, dass die Vermieterin von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
5.3 Die Vermieterin haftet nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung von Gegenständen, Unterlagen und Daten des Mieters, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Vermieterin zurückzuführen ist
5.4 Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Arbeitsunterbrechungen oder daraus resultierende Schäden, welche durch seitens der Vermieterin unverschuldete Ausfälle der Stromversorgung, des Telefonanschlusses sowie der Wasserversorgung oder Heizung entstehen. Die Vermieterin übernimmt weiter keine Haftung bei Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkter Verfügbarkeit der von ihr zur Verfügung gestellten Internetverbindung.
5.5 Konkurrenzschutz wird dem Mieter nicht gewährt.
5.6 Der Mieter haftet für jede Beschädigung und übermäßige Abnutzung, die durch einen nicht vertragsmäßigen Gebrauch verursacht wird. Der Mieter haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Mieters in die Geschäftsräume der Vermieterin gelangte Dritte verursacht werden.
5.7 Der Mieter hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass die Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Die Büroräume können separat verschlossen werden Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustandes auf etwaige Ansprüche gem. §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. - Veränderung der Mietsache Die Mieter sind zur Veränderung der Mietsache nicht berechtigt. Veränderungswünsche müssen ausschließlich an den Office Manager gerichtet und von ihm schriftlich oder per Email genehmigt werden.
- Minderung Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen. Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung bleiben unberührt.
- Aufrechnung Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Ansprüchen zulässig. Kann die Miete aufgrund nicht von der Vermieterin zu vertretender Umstände nicht rechtzeitig eingezogen werden, kommt der Mieter in Zahlungsverzug. Der Mieter hat der Vermieterin Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus.
- Untervermietung Eine Untervermietung des Arbeitsplatzes des Mieters an Dritte oder auch nur eine Überlassung des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Leistungen an Dritte ist untersagt.
- Versicherung Die Vermieterin ist in ihrer Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für vom Mieter mitgebrachte Gegenstände, Unterlagen oder Daten. Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände des Mieters oderetwaigen Betriebsausfalls. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.
- Datenschutz
11.1 Die Vermieterin wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
11.2 Die Vermieterin wird keine personenbezogenen Daten des Mieters ohne dessen Zustimmung an Dritte weitergeben, es sei denn sie ist durch gesetzliche Vorschriften hierzu verpflichtet.
11.3 Der Mieter erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung seiner zur Vertragsdurchführung notwendigen Daten zum Zwecke der Verwaltung des Mietverhältnisses, der Telefonie, der LAN und W-LAN Zugänge sowie der Abrechnungs- und Buchungssysteme der Vermieterin. Diese Einwilligung kann der Mieter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. - Salvatorische Klausel, Schlussbestimmungen
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem tatsächlich von den Parteien gewollten am nächsten kommt.
12.2 Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.